Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe
Termine für die Anmeldung
Hinweise zum Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2012/13
Der Anmeldetermin für das folgende Schuljahr ist in der Regel im Mai. Für das Schuljahr 2012/13 gelten die unten in der Tabelle aufgeführten Termine.
Informationsabend zum Übertritt
Der Informationsabend für Schülerinnen und Schüler der neuen 5. Klassen und ihre Eltern findet am 7. März 2012 statt.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler
aus Jahrgangsstufe 4, deren Übertrittszeugnis den Vermerk trägt "für den Besuch eines Gymnasiums geeignet" (Gesamtdurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens 2,33). Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, die diesen Gesamtdurchschnitt nicht erreicht haben, aber trotzdem auf das Gymnasium übertreten wollen, melden sich ebenfalls im untenstehenden Zeitraum an. Diese Schülerinnen und Schüler müssen am Probeunterricht teilnehmen. Die dabei gezeigten Leistungen entscheiden dann über die Aufnahme. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen).
Folgende
Unterlagen müssen
zur Anmeldung mitgebracht werden:
- Original und Fotokopie von Geburtsschein oder Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch. Das 12. Lebensjahr darf am 30. Juni 2012 noch nicht vollendet sein.
- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- ein aktuelles Passbild
- Nachweis der Erziehungsberechtigung (Sorgerechtsbeschluss) in Original und Fotokopie bei alleinerziehenden Müttern und Vätern
- für Schüler, die sich dem Probeunterricht unterziehen müssen: ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibschwäche bzw. einer Legasthenie
Schülerinnen und Schüler, die
aus Jahrgangsstufe 5 einer Hauptschule, Mittelschule oder Realschule übertreten wollen, erhalten kein Übertrittszeugnis. Liegt der für den Übertritt benötigte Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik (bei Haupt- bzw. Mittelschülern: mindestens 2,0, bei Realschülern: mindestens 2,50) bereits zum Halbjahreszeugnis vor, kann und soll im untenstehenden Anmeldezeitraum eine Voranmeldung am Gymnasium erfolgen. Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen) müssen sich generell dem Probeunterricht unterziehen. Sie melden sich ebenfalls im untenstehenden Zeitraum an.
Folgende
Unterlagen müssen
zur Voranmeldung bzw. Anmeldung mitgebracht werden:
- Original und Fotokopie von Geburtsschein oder Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch. Das 12. Lebensjahr darf am 30. Juni 2012 noch nicht vollendet sein.
- Halbjahreszeugnis der Haupt-, Mittel- oder Realschule im Original
- ein aktuelles Passbild
- Nachweis der Erziehungsberechtigung (Sorgerechtsbeschluss) in Original und Fotokopie bei alleinerziehenden Müttern und Vätern
- für Schüler, die sich dem Probeunterricht unterziehen müssen: ein frankierter Briefumschlag mit Anschrift der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibschwäche bzw. einer Legasthenie
Die
endgültige Anmeldung für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Schule erfolgt zwischen dem 01.08. und 03.08.2012 unter Vorlage des Jahreszeugnisses. In diesem Zeitraum können sich auch die Schülerinnen und Schüler anmelden, die den notwendigen Notenschnitt erst zum Jahreszeugnis erreicht haben und sich daher nicht voranmelden konnten.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2012/2013
| Hauptanmeldetermin: | Montag | 07.05.2012 | 14.00 – 18.00 Uhr |
| weitere Termine: | Dienstag | 08.05.2012 | 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.05.2012 | 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.05.2012 | 08.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 11.05.2012 | 08.00 – 12.00 Uhr |
| Termin für den Probeunterricht: | Montag, 21. Mai 2012, bis Mittwoch, 23. Mai 2012. Genauere Informationen zum Ablauf dieser Tage werden den Teilnehmern mit gesondertem Schreiben mitgeteilt. |
Der gemeinsame Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 4, die den erforderlichen Notenschnitt nicht erreicht haben oder aus einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) übertreten wollen, findet in diesem Jahr am Paul-Klee-Gymnasium in Gersthofen statt.
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler aus Jahrgangsstufe 5 einer staatlich genehmigten Schule (z. B. Montessorischule) findet in diesem Jahr am Maria-Ward-Gymnasium Augsburg statt.
Bestimmungen zum Übertritt in die 5. Jahrgangstufe des Gymnasiums
von der 4. Klasse einer Grundschule:
Übertrittszeugnis mit Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- schlechter als 2,33: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
Dieser erstreckt sich auf den Lehrstoff der 4. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch und Mathematik.
- Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten (also nicht staatlich anerkannten) Volksschulen (z. B. Montessorischulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.
von der 5. Klasse einer Haupt- bzw. Mittelschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5
- bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich
- schlechter als 2,0: Ein Probeunterricht findet nicht statt. In Härtefällen ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Übertritt nach Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz möglich.
- Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessorischulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.
von der 5. Klasse einer Realschule:
- Bei Vorliegen der Vorrückungserlaubnis und einem Durchschnitt bis 2,50 aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis uneingeschränkt möglich.
- Durchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik schlechter als 2,50: Ein Probeunterricht findet nicht statt. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz.
- Für Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Schulen (z.B. Montessori-Schulen) ist in jedem Fall die Teilnahme am Probeunterricht notwendig. Die dort gezeigten Leistungen entscheiden über die Aufnahme.
Quelle: Kultusministerium Bayern